FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 01.07.2014
6 K 6085/12
Normen:
UmwStG 1995 § 15 Abs. 1 S. 1; UmwStG 1995 § 11 Abs. 1; UmwStG 1995 § 1 Abs. 1 S. 1; AO § 39 Abs. 2 Nr. 1; UmwG 1995 § 1 Abs. 1 Nr. 2; UmwG 1995 § 123 Abs. 2 Nr. 2; Fusionsrichtlinie 90/434/EWG;
Fundstellen:
DStRE

Keine Abspaltung zu Buchwerten gem. § 15 UmwStG 1995 bei Übertragung wirtschaftlichen Eigentums an wesentlichen Betriebsgrundlagen Begründung wirtschaftlichen Eigentums an Betriebsgrundstücken bei Nutzungsüberlassung

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 01.07.2014 - Aktenzeichen 6 K 6085/12

DRsp Nr. 2014/13342

Keine Abspaltung zu Buchwerten gem. § 15 UmwStG 1995 bei Übertragung wirtschaftlichen Eigentums an wesentlichen Betriebsgrundlagen Begründung wirtschaftlichen Eigentums an Betriebsgrundstücken bei Nutzungsüberlassung

1. Die Übertragung wirtschaftlichen Eigentums an den wesentlichen Betriebsgrundlagen genügt nicht den Anforderungen des § 15 UmwStG 1995. Die eine steuerneutrale Abspaltung bei der Übertragung von Teilbetrieben ermöglichende Norm setzt den zivilrechtlichen Vermögensübergang voraus. 2. Werden den abgespaltenen Rechtsträgern die überwiegend unbebauten Betriebsgrundstücke ohne Differenzierung für die Dauer von 15 Jahren nebst Verlängerungsoption für einen hohen Mietzins überlassen, begründet dies kein wirtschaftlichem Eigentum an den Grundstücken (Abgrenzung zum Leasing). 3. Für einen nicht grenzüberschreitenden Umwandlungsvorgang des Jahres 1995 findet die Fusionsrichtlinie 90/434/EWG keine Anwendung.