FG Sachsen - Urteil vom 08.09.2010
8 K 935/09
Normen:
EStG § 33 Abs. 2; InsO § 305;

Keine Abzugsfähigkeit der Zahlungen zur Rückführung von Schulden in einem außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan gem. § 305 InsO als außergewöhnliche Belastung

FG Sachsen, Urteil vom 08.09.2010 - Aktenzeichen 8 K 935/09

DRsp Nr. 2012/16511

Keine Abzugsfähigkeit der Zahlungen zur Rückführung von Schulden in einem außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan gem. § 305 InsO als außergewöhnliche Belastung

Dienen die an eine Gläubigerbank und das FA erfolgten Zahlungen im Rahmen der außergerichtlichen Schuldenbereinigung zur Vermeidung einer Verbraucherinsolvenz gem. § 305 InsO der Tilgung von nicht durch außergewöhnliche Umstände bedingten Steuer- und Kreditverbindlichkeiten, können auch die Tilgungsleistungen keine außergewöhnliche Belastung i. S. d. § 33 EStG begründen.

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Normenkette:

EStG § 33 Abs. 2; InsO § 305;

Tatbestand

Streitig ist die Berücksichtigung von Aufwendungen zur außergerichtlichen Schuldenbereinigung im Sinne des § 305 Insolvenzordnung als außergewöhnliche Belastung im Sinne des § 33 EStG in den Streitjahren 2006 und 2007.

Nach den Angaben in seinen Steuererklärungen erzielte der Kläger aus einer Tätigkeit als Ernährungsberater und aus Beteiligungen Einkünfte aus Gewerbebetrieb, daneben Einkünfte aus selbständiger Arbeit (E. Altersversorgung der Kassenärztlichen Vereinigung H.) sowie Rentenbezüge der N. Ärzteversorgung als sonstige Einkünfte.