FG Baden-Württemberg - Urteil vom 15.04.2008
1 K 35/06
Normen:
EStG § 35a Abs. 2 S. 5;

Keine Abzugsfähigkeit haushaltsnaher Dienstleistungen bei Barzahlung

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 15.04.2008 - Aktenzeichen 1 K 35/06

DRsp Nr. 2009/6340

Keine Abzugsfähigkeit haushaltsnaher Dienstleistungen bei Barzahlung

Die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen setzt voraus, dass die Handwerkerrechnung unbar durch Überweisung auf das Konto des Handwerkers bezahlt wird, so dass die Bestätigung der Barzahlung auf der Rechnung des Zahlungsempfängers und der Nachweis der Verbuchung auf dem Konto des Handwerkers nicht ausreichend sind, um das mit der gesetzlichen Regelung verfolgte Ziel der Missbrauchsbekämpfung zu erreichen.

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

EStG § 35a Abs. 2 S. 5;

Tatbestand:

Streitig ist, ob die Kläger die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen in Anspruch nehmen können.