1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die Kosten des Beigeladenen werden nicht erstattet.
3. Die Revision wird zugelassen.
Streitig ist, ob die Beklagte zu einer Abzweigung von Kindergeld zugunsten der Klägerin verpflichtet ist.
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