FG Niedersachsen - Urteil vom 17.05.2022
13 K 254/20
Normen:
AO § 173 Abs. 1 Nr. 2 S. 2;
Fundstellen:
AO-StB 2023, 149

Keine Änderung von Feststellungsbescheiden

FG Niedersachsen, Urteil vom 17.05.2022 - Aktenzeichen 13 K 254/20

DRsp Nr. 2022/16726

Keine Änderung von Feststellungsbescheiden

Normenkette:

AO § 173 Abs. 1 Nr. 2 S. 2;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Änderungsmöglichkeit von Feststellungsbescheiden.

Der Kläger betrieb bis zum Jahr 2009 ein Einzelunternehmen als sozialpädagogischer Betreuer auf Honorarbasis. In 2009 gründete er zusammen mit Herrn X die X und Y GbR (im Folgenden: GbR), an der der Kläger zu 60,5% beteiligt war. Die Tätigkeit der GbR umfasste ebenfalls die Betreuung geistig und seelisch behinderter Menschen.

Für die Streitjahre 2010 und 2011 reichte die GbR am 2. November 2011 (für das Jahr 2010) bzw. am 13. Juli 2012 (für das Jahr 2011) Feststellungserklärungen ein. Für das Jahr 2010 wurde ein Gewinn aus Gewerbebetrieb von 58.677,25 € erklärt, wobei ein Gewinnanteil von 43.157,11 € auf den Kläger entfiel. Für das Jahr 2011 wurde ein Gewinn von 46.693,21 € erklärt mit einem Gewinnanteil des Klägers von 32.545,16 €.