Keine AfA bei Immobilienerwerb zwischen Angehörigen und nicht ausreichend nachgewiesener Barzahlung des Kaufpreises; Kein Nachweis einer Barzahlung durch vage und unbestimmte Zeugenaussagen von Angehörigen
FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 26.08.2008 - Aktenzeichen 4 K 1515/07
DRsp Nr. 2008/21266
Keine AfA bei Immobilienerwerb zwischen Angehörigen und nicht ausreichend nachgewiesener Barzahlung des Kaufpreises; Kein Nachweis einer Barzahlung durch vage und unbestimmte Zeugenaussagen von Angehörigen
1. Erwirbt der Sohn ein vermietetes Mehrfamilienhaus von seiner Mutter und kann er die im Kaufvertrag vereinbarte, angeblich in bar abgewickelte Kaufpreiszahlung (hier: 200 000 Euro) auch durch Zeugenaussagen seiner Eltern nicht hinreichend sicher nachweisen, so kann er mangels nachgewiesener Anschaffungskosten insoweit keine Absetzungen für Abnutzung für das Gebäude geltend machen. Auch durch Zeugenaussagen nicht ausgeräumte, verbleibenden Zweifel an der tatsächlichen Durchführung der Kaufpreiszahlung gehen zu Lasten des Sohnes.
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