FG Münster - Urteil vom 24.01.2013
11 K 4248/10 E
Normen:
EStG § 7 Abs 1 Satz 7; EStG § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 7;
Fundstellen:
BB 2013, 688
DStR 2014, 6
DStRE 2014, 646

Keine AfaA bei Rentabilitätsminderung einer Immobilie

FG Münster, Urteil vom 24.01.2013 - Aktenzeichen 11 K 4248/10 E

DRsp Nr. 2013/6137

Keine AfaA bei Rentabilitätsminderung einer Immobilie

1) Baumängel und Rentabilitätsminderungen einer Immobilie, z.B. aufgrund eines Überangebots, rechtfertigen grundsätzlich keine AfaA. 2) Eine AfaA für eine Immobilie kommt ausnahmsweise in Betracht, wenn sich bei Beendigung eines Mietverhältnisses herausstellt, dass das Gebäude wegen einer auf den bisherigen Mieter ausgerichteten Gestaltung nur eingeschränkt an Dritte vermietbar ist. 3) Lässt sich das an einen Discounter vermietete Ladenlokal nach dessen Auszug nur mit Ertragseinbußen vermieten und beruht die Ertragseinbuße auf verschiedene Faktoren, u.a. auf eine ungünstige verkehrstechnische Lage, auf die Ansiedlung eines nahe gelegenen Einkaufszentrums und auf veränderte Anforderungen für die Ansiedlung von Discounthandelsgeschäften derselben Branche, handelt es sich um Faktoren, die nicht die Nutzbarkeit der Immobilie betreffen, sondern nur dessen Rentabilität, so dass die Berechtigung für eine AfaA nicht gegeben ist.

Normenkette:

EStG § 7 Abs 1 Satz 7; EStG § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 7;

Tatbestand