FG München - Urteil vom 06.07.2006
7 K 1546/03
Normen:
EStG § 5 Abs. 2 ;

Keine Aktivierung eines Rechts auf Anmietung

FG München, Urteil vom 06.07.2006 - Aktenzeichen 7 K 1546/03

DRsp Nr. 2006/29656

Keine Aktivierung eines "Rechts auf Anmietung"

Leistet der künftige Mieter eines Grundstücks eine Abfindung an den Erbbauberechtigten zur Ablösung eines noch bestehenden Erbbaurechts, damit das Mietverhältnis begründet werden kann, so ist die Zahlung sofort als Betriebsausgabe abziehbar und nicht etwa als Anschaffungskosten eines "Rechts auf Anmietung" zu aktivieren.

Normenkette:

EStG § 5 Abs. 2 ;

Tatbestand:

I.

Die Klägerin ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gegenstand des Unternehmens der Klägerin ist der Groß- und Einzelhandel mit Mineralölen und den aus ihnen gewonnenen sowie verwandten Produkten, die Errichtung, der Erwerb und der Betrieb von Tankstellen sowie von Getränkemärkten und Schankstätten.