FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 13.06.2007
7 K 5216/05 B
Normen:
EStG § 79 S. 1, 2 § 80 § 82 Abs. 1, 2 § 10a S. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2007, 1690

Keine Altersvorsorgezulage für den nur mittelbar zulageberechtigten Ehegatten bei Abschluss eines nicht zertifizierten Altersvorsorgevertrags

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13.06.2007 - Aktenzeichen 7 K 5216/05 B

DRsp Nr. 2007/16461

Keine Altersvorsorgezulage für den nur mittelbar zulageberechtigten Ehegatten bei Abschluss eines nicht zertifizierten Altersvorsorgevertrags

1. Die nach § 79 Satz 2 EStG bestehende mittelbare Altersvorsorge-Zulageberechtigung für den nicht nach § 79 Satz 1 EStG begünstigten Ehegatten setzt u.a. voraus, dass der andere Ehegatte nach Satz 1 begünstigt ist und für den mittelbar zulageberechtigten Ehegatten ein auf seinen Namen lautender Altersvorsorgevertrag besteht, dessen Förderfähigkeit gemäß § 82 Abs. 1 EStG davon abhängig ist, dass er nach § 5 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (BGBl. I 2001, S. 432) zertifiziert ist; ein nicht zertifizierter Altersvorsorgevertrag, auf den im Sinne des § 82 Abs. 2 EStG Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung erbracht werden, erfüllt diese Voraussetzungen nicht. 2. Im Streitfall: keine Zulage für einen Versicherungsvertrag bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) über eine Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrente (VBL-extra), den eine als Mitglied des Versorgungswerks einer Tierärztekammer nicht gesetzlich rentenversicherungspflichtige, bei einem Bezirksamt angestellte Tierärztin abgeschlossen hat.

Normenkette:

EStG § 79 S. 1, 2 § 80 § 82 Abs. 1, 2 § 10a S. 1 ;

Tatbestand: