Keine Altersvorsorgezulage für den nur mittelbar zulageberechtigten Ehegatten bei Abschluss eines nicht zertifizierten Altersvorsorgevertrags
FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13.06.2007 - Aktenzeichen 7 K 5216/05 B
DRsp Nr. 2007/16461
Keine Altersvorsorgezulage für den nur mittelbar zulageberechtigten Ehegatten bei Abschluss eines nicht zertifizierten Altersvorsorgevertrags
1. Die nach § 79 Satz 2 EStG bestehende mittelbare Altersvorsorge-Zulageberechtigung für den nicht nach § 79 Satz 1 EStG begünstigten Ehegatten setzt u.a. voraus, dass der andere Ehegatte nach Satz 1 begünstigt ist und für den mittelbar zulageberechtigten Ehegatten ein auf seinen Namen lautender Altersvorsorgevertrag besteht, dessen Förderfähigkeit gemäß § 82 Abs. 1EStG davon abhängig ist, dass er nach § 5 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (BGBl. I 2001, S. 432) zertifiziert ist; ein nicht zertifizierter Altersvorsorgevertrag, auf den im Sinne des § 82 Abs. 2EStG Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung erbracht werden, erfüllt diese Voraussetzungen nicht.2. Im Streitfall: keine Zulage für einen Versicherungsvertrag bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) über eine Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrente (VBL-extra), den eine als Mitglied des Versorgungswerks einer Tierärztekammer nicht gesetzlich rentenversicherungspflichtige, bei einem Bezirksamt angestellte Tierärztin abgeschlossen hat.