1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
I.
Die Kläger sind Ehegatten und wurden im Streitjahr zusammen zur Einkommensteuer (ESt) veranlagt. In Ihrer ESt-Erklärung machten sie bei den Sonderausgaben zunächst eine dauernde Last aufgrund eines Überlassungsvertrags vom 12.06.1997 in Höhe von 4.200 DM geltend.
Hierin hatte D, die Großmutter der Klägerin, der Klägerin das Anwesen B, überlassen. Als Gegenleistungen wurden vereinbart:
- ein lebenslanges Wohnungsrecht der D für die im Erdgeschoss befindliche Wohnung und ein lebenslanges Benutzungsrecht für weitere Einzelräume im 1. Obergeschoss und im Keller
- eine wertgesicherte, bis zum 3. jedes Kalendermonats im voraus erfolgende Rentenzahlung in Höhe von 350 DM
- die Übernahme einer Darlehensverbindlichkeit gegenüber der S-Bank in Höhe von ca. 18.000 DM
- die Zahlung eines Betrages in Höhe von 40.295,54 DM
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|