FG Brandenburg - Urteil vom 13.10.2004
1 K 1574/03
Normen:
FGO § 72 ;
Fundstellen:
EFG 2005, 1952

Keine Anfechtung einer Klagerücknahmeerklärung wegen Irrtums

FG Brandenburg, Urteil vom 13.10.2004 - Aktenzeichen 1 K 1574/03

DRsp Nr. 2005/19470

Keine Anfechtung einer Klagerücknahmeerklärung wegen Irrtums

1. Wird eine Klagerücknahmeerklärung wegen Irrtums angefochten, führt dies nicht zur Unwirksamkeit der Erklärung, da die Vorschriften des BGB über die Anfechtung von Willenserklärungen nicht für die Anfechtung von Prozesshandlungen gelten. Auch ein Widerruf der Rücknahmeerklärung ist grundsätzlich unzulässig. 2. Zur Auslegung einer im elektronischen Rechtsverkehr übermittelten Erklärung über die Rücknahme einer Klage wegen Umsatzsteuer für drei Streitjahre, die das FG zu gemeinsamer Verhandlung und Entscheidung verbunden hatte, unter Berücksichtigung des Grundsatzes des fairen Verfahrens.

Normenkette:

FGO § 72 ;

Tatbestand:

Der Kläger hatte jeweils Klage gegen die Umsatzsteuerfestsetzungen 1996, 1997 und 1998 erhoben, die durch Beschluss vom 03.03.2004 zu gemeinsamer Verhandlung und Entscheidung verbunden wurden. Im Erörterungstermin vom 30.03.2004 hat der Beklagte die streitigen Beträge teilweise anerkannt, beide Beteiligten haben zudem auf mündliche Verhandlung verzichtet.