FG Köln - Urteil vom 13.04.2005
4 K 3997/04
Normen:
EStG § 1 Abs. 3 § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ; DVO Nr. 574/72 Art. 10 Abs. 1 ; EG-VO 1408/71 Art. 76 Abs. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2005, 1272

Keine Anrechung niederländischer Zusatzleistungen nach dem TOG 2000 für behinderte Kinder beim Kindergeld

FG Köln, Urteil vom 13.04.2005 - Aktenzeichen 4 K 3997/04

DRsp Nr. 2005/10212

Keine Anrechung niederländischer Zusatzleistungen nach dem TOG 2000 für behinderte Kinder beim Kindergeld

1. Eine Anrechnung von Leistungen des niederländischen TOG 2000 für behinderte Kinder, die im Elternhaus leben, auf das deutsche Teilkindergeld kommt weder nach den Bestimmungen der EG-VO 1408/71 noch nach § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG in Betracht. 2. Das niederländische TOG 2000 gewährt Leistungen, die nicht das Kinderexistenzminimum, sondern einen speziellen Sonderbedarf abdecken sollen.

Normenkette:

EStG § 1 Abs. 3 § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ; DVO Nr. 574/72 Art. 10 Abs. 1 ; EG-VO 1408/71 Art. 76 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Der Kläger ist niederländischer Staatsbürger. Er hat gemeinsam mit seiner Ehefrau, den Kindern L (geb. 24.10.1997), K (geb. 19.02.2001) und B (geb. 13.01.2004) seinen Wohnsitz in den Niederlanden.

Der Kläger ist seit 1996 als Arbeitnehmer in Deutschland tätig. Ein Versicherungspflichtverhältnis zur Bundesanstalt für Arbeit besteht. Er wird als unbeschränkt Steuerpflichtiger nach § 1 Abs. 3 EStG i. V. m. § 39 c EStG behandelt.