BFH, Urteil vom 18.08.1998 - Aktenzeichen VII R 114/97
DRsp Nr. 1999/693
Keine Antragsveranlagung durch Pfändungsgläubiger
»Der Pfändungsgläubiger eines Lohnsteuererstattungsanspruchs ist nicht berechtigt, durch Abgabe einer von ihm selbst oder seinem Bevollmächtigten für den Vollstreckungsschuldner ausgefertigten und unterschriebenen Einkommensteuererklärung für diesen die Veranlagung zur Einkommensteuer i.S. des § 46 Abs. 2 Nr. 8 Satz 1 und 2 EStG zu beantragen.«