1 § 52 Abs. 39 ; EStG § 23 Abs. 1 S. 2 § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 § 22 Nr. 2 § 52 Abs. 1 S. ; StEntlG 1999/2000/2002;
Fundstellen:
DB 2006, 1186
DStRE 2006, 1190
EFG 2006, 671
Keine Anwendung der Anschaffungsfiktion des § 23 Abs. 1 Satz 2 EStG auf Grundstücksentnahmen vor dem 1.1.1999
FG München, Urteil vom 06.12.2005 - Aktenzeichen 2 K 3452/05
DRsp Nr. 2006/11708
Keine Anwendung der Anschaffungsfiktion des § 23 Abs. 1 Satz 2 EStG auf Grundstücksentnahmen vor dem 1.1.1999
1. Die Anschaffung stellt den Beginn der Tatbestandsverwirklichung des § 23EStG dar. Fehlt es an einer Anschaffung oder einer Anschaffungsfiktion, so wird eine Veräußerung nicht von § 23 Abs. 1 Satz 1 EStG erfasst.2. Die Neuregelung des § 23 Abs. 1 Satz 2 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002, wonach als Anschaffung auch die Überführung eines Wirtschaftguts in das Privatvermögen des Steuerpflichtigen durch Entnahme oder Betriebsaufgabe gilt, ist nicht auf Entnahmen vor dem 01.01.1999 anzuwenden.
Normenkette:
1 § 52 Abs. 39 ; EStG § 23 Abs. 1 S. 2 § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 § 22 Nr. 2 § 52 Abs. 1 S. ; StEntlG 1999/2000/2002;
Tatbestand:
I.
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