Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Köln vom 06. Dezember 2021 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten haben die Beteiligten einander auch im Berufungsrechtszug nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist die Versicherungspflicht der Klägerin.
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