FG Bremen - Urteil vom 24.03.2015
2 K 89/14 (1)
Normen:
GrEStG § 16 Abs. 1 Nr. 1;
Fundstellen:
DStR 2016, 13
DStRE 2016, 490

Keine Aufhebung der Grunderwerbsteuerfestsetzung für den Ersterwerb bei Aufhebung eines Kaufvertrags über ein Grundstück und Weiterveräußerung in der nachfolgenden Urkunde (am selben Tag) an eine vom Ersterwerber vertretene und beherrschte Kapitalgesellschaft

FG Bremen, Urteil vom 24.03.2015 - Aktenzeichen 2 K 89/14 (1)

DRsp Nr. 2015/20942

Keine Aufhebung der Grunderwerbsteuerfestsetzung für den Ersterwerb bei Aufhebung eines Kaufvertrags über ein Grundstück und Weiterveräußerung in der nachfolgenden Urkunde (am selben Tag) an eine vom Ersterwerber vertretene und beherrschte Kapitalgesellschaft

1. Wird im Zusammenhang mit der Aufhebung eines Kaufvertrags über ein Grundstück dieses weiterveräußert, wobei Aufhebungs- und Weiterveräußerungsvertrag in einer einzigen Urkunde zusammengefasst oder in aufeinanderfolgenden Urkunden (am selben Tag) geschlossen worden sind, ist dem Ersterwerber die Möglichkeit der Verwertung einer aus dem „rückgängig gemachten” Erwerbsvorgang herzuleitenden Rechtsposition verblieben und der Verkäufer demzufolge nicht aus seinen Bindungen entlassen. 2. Die Grunderwerbsteuerfestsetzung gegenüber dem Ersterwerber ist nicht nach § 16 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG aufzuheben, wenn er von dieser Möglichkeit auch tatsächlich Gebrauch gemacht und die ihm aus dem vorangegangenen Erwerbsvorgang verbliebene Rechtsposition im eigenen (wirtschaftlichen) Interesse verwertet hat.