Durch notarielle Urkunde vom 31. August 1992 (UR-Nr.: ... des Notars) erwarben Herr Dipl.-Ing. ... in Gesellschaft bürgerlichen Rechts ein in ... belegenes unbebautes Grundstück. In § 1 der notariellen Urkunde heißt es unter anderem:
Das Grundstück wird erworben zum Zwecke der Bebauung. Vertragsgrundlage ist die Bebauung des Grundstücks mit Wohnungen in mehrgeschossigen Häusern.
In § 3 der notariellen Urkunde ist geregelt:
Der Kaufpreis wird wie folgt belegt:
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