I.
Die Kläger und die Beigeladene (Revisionskläger) sind die ehemaligen Gesellschafter einer KG, die zum 1. Januar 1991 in eine GmbH umgewandelt wurde. Der Kläger zu 1. ist zugleich alleiniger Rechtsnachfolger der im Streitjahr 1986 noch beteiligten Kommanditistin G.M., die Klägerinnen zu 2. und 3. und die Beigeladene sind zugleich Rechtsnachfolgerinnen ihrer während des Klageverfahrens verstorbenen Mutter M.R., der an der Gesellschaft nicht beteiligten Witwe des 1982 verstorbenen Gesellschafters R.
R stand nach den gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen als zusätzliche Entlohnung für im Betrieb der Gesellschaft erbrachte Dienste ein Ruhegehalt, seiner Witwe eine Versorgung in Höhe von 60 v.H. der Ruhegehaltsbezüge ihres Ehemannes zu. Die Witwe erhielt die Versorgungsbezüge bis zu ihrem Tode im Jahre 1995.
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