Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 25. Januar 2019 aufgehoben und die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Itzehoe vom 30. August 2017 zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits für das Berufungs- und das Revisionsverfahren trägt der Beklagte.
Der Streitwert wird für das Revisionsverfahren auf 380,80 Euro festgesetzt.
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