Keine Ausdehnung des Anwendungsbereichs von § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG
BFH, Urteil vom 26.02.1992 - Aktenzeichen I R 53/90
DRsp Nr. 1996/11457
Keine Ausdehnung des Anwendungsbereichs von § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG
»Die Begünstigung des § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG kann nicht (über die Verwaltung und Nutzung eigenen Kapitalvermögens hinaus) auf andere nichtgewerbliche Nebentätigkeiten (z. B. entgeltliche Überlassung einer Mineralwasserquelle) erweitert werden.«