Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern - Auswärtige Kammern Pirmasens - vom 06. November 2018, Az.:
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Unwirksamkeit der Anfechtung eines zwischen den Parteien geschlossenen Aufhebungsvertrags durch die Beklagte, hilfsweise über außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigungen der Beklagten sowie über einen mit einer Widerklage geltend gemachten Anspruch der Beklagten gegen den Kläger auf Rückzahlung einer Abfindung.
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