Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Heilbronn vom 25. Oktober 2017 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Streitig ist noch die Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung für die Zeit vom 6.11.2012 bis 22.3.2016 für die Tätigkeit der Klägerin als Juristin bei der Bauwirtschaft Baden-Württemberg e.V. (im Folgenden: Verband).
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