LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 20.03.2019
L 2 R 4687/17
Normen:
SGB VI § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1;
Vorinstanzen:
SG Heilbronn, vom 25.10.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 10 R 255/17

Keine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht für eine Tätigkeit als Syndikusrechtsanwalt

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.03.2019 - Aktenzeichen L 2 R 4687/17

DRsp Nr. 2019/6510

Keine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht für eine Tätigkeit als Syndikusrechtsanwalt

Abhängig beschäftigte Rechtsanwälte bei nichtanwaltlichen Arbeitgebern (sog. Syndikusanwälte) können ungeachtet einer abweichenden rechtsgrundlosen Verwaltungspraxis nicht von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB VI befreit werden.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Heilbronn vom 25. Oktober 2017 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGB VI § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1;

Tatbestand

Streitig ist noch die Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung für die Zeit vom 6.11.2012 bis 22.3.2016 für die Tätigkeit der Klägerin als Juristin bei der Bauwirtschaft Baden-Württemberg e.V. (im Folgenden: Verband).