FG Sachsen - Urteil vom 18.04.2000
6 K 1828/99
Normen:
DVLStHV § 4b Abs. 1 ; DVLStHV § 4b Abs. 2 ; AO § 30 Abs. 4 Nr. 1 ; AO § 121 Abs. 1 ; BZRG § 30 Abs. 5 ; BZRG § 44 ; StBerG § 164a ;

Keine Befugnis der Oberfinanzdirektion zur Weitergabe von Eintragungen im Bundeszentralregister sowie von Auskünften der Staatanwaltschaft über den Beratungsstellenleiter an den Lohnsteuerhilfeverein

FG Sachsen, Urteil vom 18.04.2000 - Aktenzeichen 6 K 1828/99

DRsp Nr. 2008/17279

Keine Befugnis der Oberfinanzdirektion zur Weitergabe von Eintragungen im Bundeszentralregister sowie von Auskünften der Staatanwaltschaft über den Beratungsstellenleiter an den Lohnsteuerhilfeverein

In dem Verfahren über den Antrag eines Lohnsteuerhilfevereins auf Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein und auf Eintragung der Beratungsstelle ist die OFD nicht befugt, dem Lohnsteuerhilfeverein den Beratungsstellenleiter betreffende Eintragungen im Bundeszentralregister sowie den Inhalt von bei der Staatsanwaltschaft eingeholten Auskünften über den Beratungstellenleiter zu offenbaren (hier: Einstellung von zwei gegen den Beratungsstellenleiter wegen Verleumdung und Bedrohung eröffneten Strafverfahren infolge Schuldunfähigkeit des Beratungsstellenleiters).

Normenkette:

DVLStHV § 4b Abs. 1 ; DVLStHV § 4b Abs. 2 ; AO § 30 Abs. 4 Nr. 1 ; AO § 121 Abs. 1 ; BZRG § 30 Abs. 5 ; BZRG § 44 ; StBerG § 164a ;

Tatbestand: