FG Sachsen - Urteil vom 18.01.2006
1 K 2064/04 (Kg)
Normen:
EStG (2002) § 74 § 32 Abs. 1 Nr. 1, 2 § 32 Abs. 3 § 62 Abs. 1 Nr. 1 ;

Keine Begründung eines Pflegekindschaftsverhältnisses durch Aufnahme eines beinahe volljährigen Kindes in den Haushalt seines Onkels; Kindergeldberechtigung

FG Sachsen, Urteil vom 18.01.2006 - Aktenzeichen 1 K 2064/04 (Kg)

DRsp Nr. 2006/11892

Keine Begründung eines Pflegekindschaftsverhältnisses durch Aufnahme eines beinahe volljährigen Kindes in den Haushalt seines Onkels; Kindergeldberechtigung

1. Die Haushaltsaufnahme hat auf den Kindergeldanspruch für ein leibliches Kind erst und nur dann Einfluss, wenn mehrere Kindergeldberechtigte vorhanden sind. 2. Ein für die Annahme eines Pflegekindschaftsverhältnisses erforderliches Aufsichts-, Betreuungs- und Erziehungsverhältnis wie zwischen Eltern und leiblichen Kindern kann im Regelfall nur entstehen, wenn das Kind schon längere Zeit vor der Volljährigkeit in den Haushalt aufgenommen wird. Welcher Zeitraum insofern maßgeblich ist, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. Im Streitfall wurde die Haushaltsaufnahme des Kindes durch seinen Onkel acht Monate vor der Volljährigkeit im Hinblick auf die Entfernung zwischen der elterlichen Wohnung und der Wohnung des Onkels als nicht ausreichend angesehen. 3. Der Abzweigungsanspruch macht nicht den Unterhaltsgewährenden zum Kindergeldberechtigten, sondern hat nur Einfluss auf die Auszahlung des Kindergeldes.

Normenkette:

EStG (2002) § 74 § 32 Abs. 1 Nr. 1, 2 § 32 Abs. 3 § 62 Abs. 1 Nr. 1 ;

Tatbestand:

Streitig ist die Aufhebung des zugunsten der Klägerin für ihre Tochter C. festgesetzten Kindergeldes ab September 2003 und die Rückforderung des für September 2003 bis Februar 2004 gezahlten Kindergeldes.