FG Münster - Urteil vom 28.02.2012
1 K 2523/09 G
Normen:
EStG § 16; EStG § 34; GewStG § 7;
Fundstellen:
BB 2012, 1506

Keine begünstigte Teilbetriebsveräußerung bei Zurückhaltung wesentlicher Betriebsgrundlagen

FG Münster, Urteil vom 28.02.2012 - Aktenzeichen 1 K 2523/09 G

DRsp Nr. 2012/14710

Keine begünstigte Teilbetriebsveräußerung bei Zurückhaltung wesentlicher Betriebsgrundlagen

Die Veräußerung des Bereichs "Gastronomie" eines Groß- und Einzelhandels mit Getränken, der neben Getränkeabholmärkten, die er teils in eigener Regie und teils im Wege des Franchise führt, Gastronomiebetriebe und Veranstaltungen im Bereich Gastronomie beliefert, ist schon dann keine begünstigte Teilbetriebsveräußerung, wenn das Grundstück, auf dem die Leergutsortierung für den Bereich "Gastronomie" betrieben worden ist und das daher als wesentliche Betriebsgrundlage anzusehen ist, nicht mitveräußert wird.

Normenkette:

EStG § 16; EStG § 34; GewStG § 7;

Tatbestand

Streitig ist, ob die Klägerin im Streitjahr 2006 einen Teilbetrieb gewerbesteuerfrei veräußert hat.