Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 17. Mai 2017 wird zurückgewiesen.
Der Beklagte hat die Kosten auch des Revisionsverfahrens zu tragen.
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Die Beteiligten streiten darüber, ob der Beklagte für die im Rettungsdienst hauptamtlich Beschäftigten der Klägerin Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung für das Umlagejahr 2011 festsetzen durfte.
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