Streitig ist, ob dem Kläger (Kl.) eine Bergmannsprämie zusteht.
Der Kl. ist ausgebildeter Elektroinstallateur. Er ist bei der Firma M., T-Straße 7, xxxxx N-Stadt, beschäftigt. Es handelt sich um einen Elektrotechnikbetrieb, der sich mit Elektro-Installationen, Industrie- und Telefonanlagen, TV, Hifi, Video, Sat, Einbauküchen und Reparaturservice beschäftigt. Seit 1972 ist dieses Unternehmen von der Firma T GmbH (GmbH) mit Elektroarbeiten betraut. Die GmbH betreibt eine Schwerspatgrube in E-Stadt. Sie untersteht nach § 69 Bundesberggesetz (BBergG) der Bergaufsicht durch das zuständige Bergamt. Eigene Elektriker sind bei der GmbH nicht beschäftigt. Die Instandsetzungs- und Erweiterungsarbeiten der elektrischen Anlagen der GmbH werden von der Fa. M. ausgeführt.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|