Die Klage wird abgewiesen.
Die Revision zum Bundesfinanzhof wird zugelassen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger.
Die Beteiligten streiten um die Abziehbarkeit eines Erschließungsbeitrages für die Herstellung einer Straße als Handwerkerleistung gemäß § 35a Abs. 3 EStG im Streitjahr 2015.
I.
Die Kläger sind getrennt veranlagte Eheleute und wohnten schon eine Weile in ihrem Eigenheim im C...-weg, einer unbefestigten Sandstraße.
In der Einwohnerversammlung am 26.08.2014 gab die Gemeinde bekannt, dass sie den C...-weg auszubauen beabsichtige.
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