Die Vollziehung der Änderungsbescheide über Einkommensteuer 2005 bis 2007 vom 25.04.2012, des Bescheides über Einkommensteuer 2009 vom 20.02.2012 und des Bescheides über Einkommensteuer 2010 vom 20.02.2012 in der Fassung des Änderungsbescheides vom 14.04.2012 wird ab Fälligkeit aufgehoben und bis einen Monat nach Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung ausgesetzt. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.
I.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|