Die Beteiligten streiten darüber, ob die Vermächtnisschulden nach der sog. Jastrow'schen Klausel als Nachlassverbindlichkeiten gem. § 10 Abs. 5 Nr. 1 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) abzugsfähig sind oder ob zumindest für den Anfall des Vermächtnisses der persönliche Freibetrag des erstversterbenden Ehegatten gem. § 16 ErbStG zu gewähren ist.
Die Klägerin ist neben ihren Schwestern A und B zu 1/3 Erbin ihrer im ... 2012 verstorbenen Mutter, der Erblasserin. Die Klägerin hat drei weitere Geschwister (Schwester C, Bruder D sowie Schwester E), wovon der Bruder D und die Schwester E unter Betreuung stehen bzw. standen. Der Bruder D verstarb im ... 2013.
In ihrem gemeinschaftlichen Testament vom ... 1982 hatten sich die Erblasserin und ihr am ... 1988 vorverstorbener Ehemann (im Folgenden: Vater) gegenseitig zu Alleinerben eingesetzt. Der Überlebende sollte über den Nachlass und sein eigenes Vermögen frei verfügen können. Als Erben des Längstlebenden setzten die Eheleute die Klägerin und ihre Schwestern C, B und A ein.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|