FG Hamburg - Urteil vom 27.06.2006
6 K 344/04
Normen:
EStG § 16 Abs. 3 ;

Keine Betriebsaufgabe bei verpachtetem Bäckereibetrieb

FG Hamburg, Urteil vom 27.06.2006 - Aktenzeichen 6 K 344/04

DRsp Nr. 2007/10984

Keine Betriebsaufgabe bei verpachtetem Bäckereibetrieb

Die Möglichkeit, den Betrieb wieder aufzunehmen, kann auch dann bestehen bleiben, wenn der Betriebsinhaber den Betrieb an einen anderen Unternehmer verpachtet. Voraussetzung für eine Betriebsunterbrechung in Abgrenzung zur Betriebsaufgabe ist dann, dass entweder der Betrieb im Ganzen als geschlossener Organismus oder zumindest alle wesentlichen Grundlagen des Betriebes verpachtet werden, so dass der Pächter den Betrieb im Wesentlichen fortsetzen kann. Bei Groß- und Einzelhandelsunternehmen sowie bei Hotel- und Gaststättenbetrieben bilden regelmäßig die gewerblich genutzten Räume, die dem Handelsgewerbe das Gepräge geben, die wesentliche Betriebsgrundlage

Normenkette:

EStG § 16 Abs. 3 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darüber, ob im Streitjahr eine (Zwangs)Betriebsaufgabe vorliegt.

Die Klägerin - eine gelernte Konditorin - ist Eigentümerin des Grundstücks C in H.

Auf dem Grundstück betrieb der Vater der Klägerin bis 1976 in dem Gebäude C eine Bäckerei.