Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Einkommensteuerbescheid 1980 wegen fehlender Bekanntgabe sowie offenkundig überhöhter Schätzung der Besteuerungsgrundlagen unwirksam ist.
Der Kläger ist in L...... wohnhaft. Er lebte - nach seiner vom Beklagten nicht bestrittenen Darstellung - zunächst mit seiner Lebensgefährtin bis Ende 1980, dem Streitjahr, unter der Anschrift ....Platz ... zusammen. Ende 1980/Anfang 1981 kehrte er zu seiner Ehefrau in die eheliche Wohnung,....16, zurück. Bereits nach ca drei Monaten verlies er wieder seine Ehefrau und zog in die Wohnung ....Platz ... zurück. Seit Anfang 1982 wohnt er mit seiner Lebensgefährtin unter seiner jetzigen Anschrift ....18.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|