FG München - Urteil vom 04.03.2010
5 K 3273/08
Normen:
AO § 163 S. 1; EStG § 1 Abs. 1; DBA USA Art. 19 Abs. 1 Buchst. A;
Fundstellen:
DStRE 2011, 1290

Keine Bindungswirkung einer unzutreffenden Auskunft außersteuerlicher Verwaltungsbehörden im Besteuerungsverfahren

FG München, Urteil vom 04.03.2010 - Aktenzeichen 5 K 3273/08

DRsp Nr. 2011/5768

Keine Bindungswirkung einer unzutreffenden Auskunft außersteuerlicher Verwaltungsbehörden im Besteuerungsverfahren

Die unzutreffende Auskunft einer nicht mit der Steuerfestsetzung befassten Behörde, die deutsche Staatsangehörigkeit gehe durch die Heirat mit einem italienischen Staatsangehörigen automatisch verloren, bewirkt keine Bindung der Finanzbehörden nach Treu und Glauben und führt im Verfahren wegen abweichender Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen nicht zu einer Ermessensreduzierung auf Null.

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

AO § 163 S. 1; EStG § 1 Abs. 1; DBA USA Art. 19 Abs. 1 Buchst. A;

Tatbestand:

I.

Die Klägerin war in den Streitjahren in der Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika in M. beschäftigt. Sie wird mit dem Kläger zur Einkommensteuer zusammenveranlagt.