Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 17. Juni 2021 -
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten im Rahmen eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses über die Zahlung einer tarifvertraglichen Corona-Sonderzahlung.
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