Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Kläger ist erstens an der Firma Putenzucht A GmbH in C beteiligt, die Puten bis zur Legereife züchtet, zweitens mehrheitlich an der Firma B Putenzucht in R und hälftig an den Firmen Putenzucht D und Putenzucht F GbR beteiligt, die Puten jeweils zur Eierproduktion halten, und drittens Alleineigentümer der Firma E Putenzucht, die ebenfalls Puten zur Eierproduktion hält. Die Beteiligten streiten darüber, ob die Puten in V ungeachtet ihrer teilweise noch fehlenden Legereife bei der Bewertung mit dem vollen Umrechnungsschlüssel anzusetzen sind.
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