Keine doppelte Berücksichtigung behinderungsbedingter Heimunterbringungskosten als außergewöhnliche Belastung; Kein Doppelabzug von Heimunterbringungskosten und Behindertenpauschbetrag; Einkommensteuer 1997 [2. Rechtsgang]
FG München, Urteil vom 13.11.2002 - Aktenzeichen 1 K 3810/02
DRsp Nr. 2003/595
Keine doppelte Berücksichtigung behinderungsbedingter Heimunterbringungskosten als außergewöhnliche Belastung; Kein Doppelabzug von Heimunterbringungskosten und Behindertenpauschbetrag; Einkommensteuer 1997 [2. Rechtsgang]
Macht ein Steuerpflichtiger einzeln aufgelistete krankheitsbedingte Heimunterbringungskosten als außergewöhnliche Belastung (gem. § 33EStG) geltend, kann er nicht daneben auch noch den erhöhten Behindertenpauschbetrag gem. § 33 Abs. 3 Satz 3 EStG in Abzug bringen.
Streitig ist im 2. Rechtsgang, inwieweit Heimunterbringungskosten eines Schwerbehinderten als außergewöhnliche Belastung in Abzug gebracht werden können und ob daneben der Behinderten-Pauschbetrag nach § 33 b Abs. 3EStG gewährt werden kann.
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