FG Brandenburg - Urteil vom 12.04.2006
2 K 2481/04
Normen:
EigZulG § 2 Abs. 1 S. 1 ; HGB § 255 ;
Fundstellen:
EFG 2007, 16

Keine eigenheimzulagebegünstigten Anschaffungskosten eines späteren Erwerbs eines Miteigentumsanteils an einer Immobilie durch früheren Schuldbeitritt zu einem vom Veräußerer zu dessen Grundstückserwerb aufgenommenen Darlehen

FG Brandenburg, Urteil vom 12.04.2006 - Aktenzeichen 2 K 2481/04

DRsp Nr. 2006/22911

Keine eigenheimzulagebegünstigten Anschaffungskosten eines späteren Erwerbs eines Miteigentumsanteils an einer Immobilie durch früheren Schuldbeitritt zu einem vom Veräußerer zu dessen Grundstückserwerb aufgenommenen Darlehen

Konnte der Lebensgefährte der Klägerin den Erwerb des hälftigen Miteigentumsanteils seiner früheren Ehefrau an der von ihm jetzt gemeinsam mit der Klägerin bewohnten Immobilie nur unter der Voraussetzung finanzieren, dass die Klägerin dem zum Immobilienkauf geschlossenen Darlehensvertrag als Mitschuldnerin beitrat, so führt diese Mitübernahme des Darlehens nicht zu eigenheimzulagebegünstigten Anschaffungskosten der Klägerin im Hinblick auf die neun Monate später erfolgte Übertragung des halben Miteigentumsanteils an dem Grundstück durch den Lebensgefährten auf die Klägerin, wenn nach den gesamten Umständen keine konkrete, enge Verbindung zwischen der früheren Schuldmitübernahme durch die Klägerin und ihrem erst neun Monate später erfolgten Grundstückserwerb besteht.

Normenkette:

EigZulG § 2 Abs. 1 S. 1 ; HGB § 255 ;

Tatbestand: