I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) hat eine im Jahr 1975 geborene Tochter, für die er Kindergeld erhielt.
Am 1. Februar 2001 wurde die Tochter als Anwärterin in den Vorbereitungsdienst für ein Lehramt eingestellt. Dies teilte der Kläger der Beklagten und Revisionsklägerin (Familienkasse) mit Schreiben vom 19. Januar 2001 mit. Da die monatlichen Bezüge der Tochter rund 1 900 DM betrügen und sie noch keine Vorstellungen über die Höhe der Werbungskosten habe, könne die Familienkasse die Kindergeldzahlung einstellen. Er werde ggf. am Ende des Jahres erneut Kindergeld für das Jahr 2001 beantragen.
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