FG Hamburg - Urteil vom 15.09.2005
V 106/05
Normen:
EStG § 3 Nr. 39 § 21 § 39a ; BGB § 1093 ;

Keine Einkünfteerzielung durch Einräumung eines Wohnrechts; Eintragung eines Freibetrages gem. § 39a Abs. 4 EStG als Grundlagenbescheid für das Lohnsteuererhebungsverfahren

FG Hamburg, Urteil vom 15.09.2005 - Aktenzeichen V 106/05

DRsp Nr. 2005/19478

Keine Einkünfteerzielung durch Einräumung eines Wohnrechts; Eintragung eines Freibetrages gem. § 39a Abs. 4 EStG als Grundlagenbescheid für das Lohnsteuererhebungsverfahren

1. Keine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung aufgrund der Einräumung eines Wohnungsrechts gemäß § 1093 BGB. 2. Die Eintragung eines Freibetrages gemäß § 39a Abs. 4 EStG stellt einen Grundlagenbescheid für das Lohnsteuer-Erhebungs- nicht aber für das Einkommensteuerfestsetzungsverfahren dar.

Normenkette:

EStG § 3 Nr. 39 § 21 § 39a ; BGB § 1093 ;

Tatbestand:

Die Kläger werden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Sie erwarben mit notariell beurkundetem Kaufvertrag vom 7.1.1994 (Übergabetag 1.2.1994) ein in Hamburg-..., X-Weg, belegenes Grundstück. Gem. § 2 des Kaufvertrages leisteten die Kläger den Kaufpreis 1. durch Einräumung eines lebenslänglichen Wohnungsrechts zugunsten der im Jahr 1915 geborenen Verkäuferin (Wert 187.056 DM), 2. durch Verpflichtung zur Zahlung einer lebenslänglich wertgesicherten Leibrente in Höhe von monatlich 5.000 DM an die Verkäuferin und 3. durch Zahlung von 450.000 DM. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf den Kaufvertrag (Blatt 35 bis 47 Bp-Arbeitsakten) Bezug genommen.