FG Hamburg - Urteil vom 16.05.2000
II 497/99
Normen:
EStG § 2 Abs. 1 Nr. 6 ; EStG § 21 ;
Fundstellen:
EFG 2000, 1074

Keine Einkunftserzielungsabsicht bei gleichzeitigem Bemühen

FG Hamburg, Urteil vom 16.05.2000 - Aktenzeichen II 497/99

DRsp Nr. 2001/1709

Keine Einkunftserzielungsabsicht bei gleichzeitigem Bemühen

Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung fehlt es an der erforderlichen Einkunftserzielungsabsicht, wenn der Steuerpflichtige sich nach Erwerb eines Objektes sowohl um eine Vermietung als auch um einen Verkauf bemüht.

Normenkette:

EStG § 2 Abs. 1 Nr. 6 ; EStG § 21 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten, ob Werbungskostenüberschüsse, die der Kläger im Rahmen seiner Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erklärt hat, steuerlich berücksichtigt werden können.