FG Münster - Beschluss vom 27.05.2010
8 V 52/10 GrE
Normen:
GG Art. 3 Abs. 1; FGO § 69 Abs. 3; GrEStG § 3 Abs. 1 Nr. 5;

Keine entsprechende Anwendung der Steuerbefreiung für den Grundstückserwerb im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung nach der Scheidung bei eingetragenen Lebenspartnerschaften

FG Münster, Beschluss vom 27.05.2010 - Aktenzeichen 8 V 52/10 GrE

DRsp Nr. 2010/18621

Keine entsprechende Anwendung der Steuerbefreiung für den Grundstückserwerb im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung nach der Scheidung bei eingetragenen Lebenspartnerschaften

Es bestehen keine ernstlichen Zweifel daran, dass die Grunderwerbsteuerbefreiung des § 3 Abs. 1 Nr. 5 GrEStG für geschiedene Ehegatten nicht auch auf eingetragene Lebenspartner anwendbar ist. Entsprechende Gesetzesänderungen sind bis 2009 nicht erfolgt.

Normenkette:

GG Art. 3 Abs. 1; FGO § 69 Abs. 3; GrEStG § 3 Abs. 1 Nr. 5;

Tatbestand:

I.

Streitig ist die ernstliche Zweifelhaftigkeit der Nichtanwendung von § 3 Nr. 5 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) auf Übertragung eines hälftigen Miteigentumsanteils zwischen den Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.