Auf die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Klagepartei wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Rosenheim vom 28. Oktober 2021 -
Die der Prozessbevollmächtigten der Klagepartei aus der Staatskasse zu erstattende Vergütung wird auf € 1.167,43 festgesetzt.
1. Die Beteiligten streiten im Kostenfestsetzungsverfahren über die Höhe der der Prozessbevollmächtigten der Klagepartei aus der Staatskasse zu erstattende Vergütung.
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