Auf die Beschwerde der Beklagten vom 5. Dezember 2018 wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 20. November 2018 -
Die vom Kläger insoweit an die Beklagte zu erstattenden Kosten werden nach der dem Kläger bereits vorliegenden Kostenrechnung antragsgemäß auf insgesamt
2.723,67 EURO
(zweitausendsiebenhundertdreiundzwanzig EURO, Cent wie oben)
nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 Abs. 1 BGB seit dem 16. Oktober 2018 festgesetzt.
Die Beschwerde des Klägers vom 3. Dezember 2018 wird zurückgewiesen.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|