FG Baden-Württemberg - Urteil vom 16.06.2005
3 K 101/01
Normen:
EStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 § 18 Abs. 4 S. 2 ; AO § 179 Abs. 1, 2 § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a ;
Fundstellen:
EFG 2005, 1539

Keine freiberufliche Mitunternehmerschaft bei Gründung einer Gemeinschaftspraxis unter Vereinbarung einer nur geringfügigen Mitunternehmerinitiative und eines sehr eingeschränkten Mitunternehmerrisikos der neu eintretenden Ärzte; einheitlicher und gesonderter Feststellung der Einkünfte aus selbständiger Arbeit 1993-1998

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.06.2005 - Aktenzeichen 3 K 101/01

DRsp Nr. 2005/12382

Keine freiberufliche Mitunternehmerschaft bei Gründung einer Gemeinschaftspraxis unter Vereinbarung einer nur geringfügigen Mitunternehmerinitiative und eines sehr eingeschränkten Mitunternehmerrisikos der neu eintretenden Ärzte; einheitlicher und gesonderter Feststellung der Einkünfte aus selbständiger Arbeit 1993-1998