FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 14.07.2009
5 K 210/07
Normen:
EStG § 15 Abs. 3 Nr. 2; EStG § 34c Abs. 6 ; AO § 180 Abs. 1 Nr. 2a; AO § 181 Abs. 5 Satz 2; DBA-USA 1989 Art. 6 Abs. 1, 3; DBA-USA 1989 Art. 7 Abs. 1, 6; DBA-USA 1989 Art. 11 Abs. 1, 3; DBA-USA 1989 Art. 23 Abs. 2 a, b gg ; DBA-USA 1989 Art. 21 Satz 1 a) aa) des Protokolls zu Art. 23 u. 25;
Fundstellen:
DStRE 2010, 158
IStR 2010, 329

Keine Freistellung von Zinserträgen einer US-amerikanischen Personengesellschaft von der deutschen Besteuerung

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 14.07.2009 - Aktenzeichen 5 K 210/07

DRsp Nr. 2009/24385

Keine Freistellung von Zinserträgen einer US-amerikanischen Personengesellschaft von der deutschen Besteuerung

1. Zinserträge aus der Anlage von Mieteinnahmen in den USA belegener Immobilien, die von einer US- amerikanischen Personengesellschaft erzielt werden, an der mittelbar über weitere Personengesellschaften in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Personen beteiligt sind, unterliegen nach Art. 11 Abs. 1 DBA-USA 1989 grundsätzlich der deutschen Einkommensteuer. Dies gilt, sofern nicht die Vermietung im Sinne des "Betriebsstättenvorbehalts" des Art. 11 Abs. 3 DBA-USA 1989 gewerblicher Natur ist und von einer in den USA belegenen Betriebsstätte ausgeübt wird (Bestätigung der Entscheidung des Senats im ersten Rechtsgang vom 28. März 2006 5 K 291/04, EFG 2006, 824). 2. Ob eine Vermietungstätigkeit als gewerblich im Sinne des Art. 11 Abs. 3 DBA-USA 1989 anzusehen ist, richtet sich nach dem Recht des Anwenderstaates. Nach deutschem Recht gehört die Vermietung von Immobilien grundsätzlich zur Vermögensverwaltung. Die Fiktion einer gewerblichen Tätigkeit bei einer gewerblich geprägten Personengesellschaft nach § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG muss dagegen bei der Prüfung einer gewerblichen Tätigkeit außer Betracht bleiben, da eine entsprechende Umqualifizierung der Einkünfte auch auf DBA-Ebene dem Spezialitätsprinzip zuwiderliefe.