FG Münster - Urteil vom 28.03.2012
6 K 4441/10 AO
Normen:
IFG Bund § 1; IFG NRW § 4; AO § 91; AO § 364; FGO § 102; StBerG § 70;

Keine gebundener Anspruch des Abwicklers einer Steuerberatungspraxis auf Akteneinsicht

FG Münster, Urteil vom 28.03.2012 - Aktenzeichen 6 K 4441/10 AO

DRsp Nr. 2012/9905

Keine gebundener Anspruch des Abwicklers einer Steuerberatungspraxis auf Akteneinsicht

1) Der Abwickler einer Steuerberatungspraxis i. S. des § 70 StBerG hat keinen gebundenen Anspruch auf Vorlage von Kontoauszügen aus dem steuerlichen Erhebungskonto und/oder auf Akteneinsicht. 2) Ein solcher Anspruch ergibt sich weder aus § 4 IFG NRW, noch aus der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments, noch aus § 70 StBerG, noch aus der Verwaltungspraxis zum Beraterwechsel und auch nicht aus der Stellung als Erfüllungsgehilfe des Insolvenzverwalters. 3) Die Finanzbehörden entscheiden vielmehr nach pflichtgemäßen Ermessen, ob, in welchem Umfang und in welcher Form sie einem Beteiligten in einem steuerlichen Verwaltungsverfahren Akteneinsicht gewähren.

Normenkette:

IFG Bund § 1; IFG NRW § 4; AO § 91; AO § 364; FGO § 102; StBerG § 70;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darüber, ob dem Kläger als Abwickler einer Steuerberaterpraxis im Sinne des § 70 Steuerberatungsgesetz (StBerG) ein Recht auf Vorlage von Auszügen aus dem steuerlichen Erhebungskonto und/oder auf Akteneinsicht zusteht.

Der Kläger ist als Steuerberater in A tätig. Sein ebenfalls in A ansässiger Berufskollege,