FG München - Urteil vom 07.02.2011
7 K 1794/08
Normen:
EStG § 10b; EStDV § 50 Abs. 1; AO § 55 Abs. 1 Nr. 3; AO § 57; KStG § 5 Abs. 1 Nr. 9; KStG § 9 Abs. 1 Nr. 2;
Fundstellen:
DStRE 2012, 305

Keine Gemeinnützigkeit bei Zuwendungen an Dritten ohne vertragliche Grundlage

FG München, Urteil vom 07.02.2011 - Aktenzeichen 7 K 1794/08

DRsp Nr. 2011/11218

Keine Gemeinnützigkeit bei Zuwendungen an Dritten ohne vertragliche Grundlage

Eine Körperschaft ist nicht befugt, Spendenbestätigungen auszustellen, wenn sie gegen das Gebot der Selbstlosigkeit und Unmittelbarkeit verstößt, nach dem die gesamten Aufwendungen für den Grundstückserwerb einer anderen nicht steuerbegünstigten Körperschaft des privaten Rechts getragen werden, ohne dass eine vertragliche Verpflichtung zur Übernahme der Investitionskosten besteht.

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

EStG § 10b; EStDV § 50 Abs. 1; AO § 55 Abs. 1 Nr. 3; AO § 57; KStG § 5 Abs. 1 Nr. 9; KStG § 9 Abs. 1 Nr. 2;

Tatbestand:

Die Klägerin ist ein eingetragener Verein (e.V.). Sie wurde am ... gegründet und verfolgt gemäß ihrer Satzung als Ziele u.a. die Grundlage für ein islamisches Gemeindeleben zu schaffen, die Eröffnung und Unterhaltung einer Moschee, ... Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Satzung Bezug genommen.