Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 21. Februar 2019 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt auch die Kosten des Revisionsverfahrens mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen.
Der Streitwert wird für das Revisionsverfahren auf 1380,24 Euro festgesetzt.
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