BSG - Urteil vom 27.04.2021
B 12 KR 25/19 R
Normen:
SGB IV § 2 Abs. 2 Nr. 1; SGB IV § 7 Abs. 1 S. 1-2; SGB VI § 6 Abs. 1 Nr. 2; SGB V § 249b Abs. 1 S. 1; SGB VI § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 -2 und S. 2; SächsGemO § 68; GG Art. 28 Abs. 2;
Fundstellen:
BSGE 132, 97
DStR 2022, 430
NJW 2021, 3212
Vorinstanzen:
LSG Sachsen, vom 21.02.2019 - Vorinstanzaktenzeichen L 2 KR 262/13
SG Chemnitz, vom 13.06.2013 - Vorinstanzaktenzeichen S 10 KR 158/08

Keine geringfügige Beschäftigung einer Tätigkeit als Ortsvorsteher als Verbindungsglied zwischen Ortsbürgern und StadtverwaltungKeine Weisungsgebundenheit und keine Eingliederung in die Verwaltungsabläufe der StadtAnforderungen an eine Prägung durch ideelle und unentgeltliche Zwecke

BSG, Urteil vom 27.04.2021 - Aktenzeichen B 12 KR 25/19 R

DRsp Nr. 2021/15061

Keine geringfügige Beschäftigung einer Tätigkeit als Ortsvorsteher als Verbindungsglied zwischen Ortsbürgern und Stadtverwaltung Keine Weisungsgebundenheit und keine Eingliederung in die Verwaltungsabläufe der Stadt Anforderungen an eine Prägung durch ideelle und unentgeltliche Zwecke

1. Weder die Ernennung von Ortsvorstehern zu Ehrenbeamten auf Zeit noch ihre kommunal(verfassungs)rechtliche Organstellung ist mit einer Weisungsgebundenheit oder einer Eingliederung in die Arbeitsorganisation verbunden. 2. Die Verrichtung von Tätigkeiten zur Verfolgung eines ideellen Zwecks ohne Erwerbsabsicht muss objektiv erkennbar vorliegen. Die gewährte Aufwandsentschädigung darf sich nicht als verdeckte Entlohnung einer Erwerbsarbeit darstellen.

Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 21. Februar 2019 wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt auch die Kosten des Revisionsverfahrens mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen.

Der Streitwert wird für das Revisionsverfahren auf 1380,24 Euro festgesetzt.

Normenkette:

SGB IV § 2 Abs. 2 Nr. 1; SGB IV § 7 Abs. 1 S. 1-2; SGB VI § 6 Abs. 1 Nr. 2; SGB V § 249b Abs. 1 S. 1; SGB VI § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 -2 und S. 2; SächsGemO § 68; GG Art. 28 Abs. 2;

Gründe:

I