I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin), eine GmbH & Co. KG, erwarb mit notariellem Vertrag vom 28. September 1994 ein unbebautes Grundstück und bebaute es in der Folgezeit mit einem Büro- und Wohngebäude. Nach den Feststellungen des Finanzgerichts (FG) war die Klägerin bereits mit dem Ziel gegründet worden, ein unbebautes Grundstück zu erwerben, dieses mit einem Büro- und Wohngebäude zu bebauen, die Wohn- und Gewerbeeinheiten zu vermieten und das Grundstück anschließend zu veräußern.
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