A.
Die Antragsteller begehren Aussetzung der Vollziehung (AdV) des Solidaritätszuschlages 2008 wegen Verfassungswidrigkeit.
Die Antragsteller sind zusammen veranlagte Eheleute. Mit Einkommensteuerbescheid 2008 vom 25. März 2010 (Finanzgerichtsakte - FG-A - Bl. 9) wurden festgesetzt:
Einkommensteuer 246.859,00 EUR
Solidaritätszuschlag 13.272,32 EUR
Kirchensteuer18.219,75 EUR
Abzüglich bereits getilgter Beträge wurden zum 29. April 2010 fällig:
Einkommensteuer 25.367,00 EUR
Solidaritätszuschlag 1.552,32 EUR
Kirchensteuer 1.724,04 EUR
Der Änderungsbescheid vom 19. April 2010 (FG-A Bl. 14) weist exakt dieselben Festsetzungen aus bei lediglich veränderter Zuordnung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zwischen den Eheleuten in der Begründung.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|